Zum Erreichen des Riskoausgleichs bilden versichiedenen Versicherungen das Versicherungsprinzip. Alle teilnehmenden Versicherungen zahlen einen bestimmten Beitrag um den eventuellen Schaden gemeinsam zu bewältigen.
Zum Erreichen des Riskoausgleichs bilden versichiedenen Versicherungen das Versicherungsprinzip. Alle teilnehmenden Versicherungen zahlen einen bestimmten Beitrag um den eventuellen Schaden gemeinsam zu bewältigen.