Versicherungsmissbrauch ist eine Straftat nach § 265StGB. Versicherungsmissbrauch liegt dann vor, wenn sich durch Dritte unrechtmäßig Leistungen aus Versicherungen erschlichen werden.
Versicherungsmissbrauch ist eine Straftat nach § 265StGB. Versicherungsmissbrauch liegt dann vor, wenn sich durch Dritte unrechtmäßig Leistungen aus Versicherungen erschlichen werden.