Als Versicherungsleistung bezeichnet man die im Vertrag vereinbarte Leistung des Versicherungsunternehmens an den Versicherungsnehmer im Schadensfall. Im Fall der Lebensversicherung zum Beispiel eine Todesfallleistung.
Als Versicherungsleistung bezeichnet man die im Vertrag vereinbarte Leistung des Versicherungsunternehmens an den Versicherungsnehmer im Schadensfall. Im Fall der Lebensversicherung zum Beispiel eine Todesfallleistung.