Der Versicherungsbeginn kann zu drei verschiedenen Zeitpunkten angesetzt werden. Es gibt den formellen, den materiellen und den technischen Beginn des Versicherungsverhältnisses.
Der Versicherungsbeginn kann zu drei verschiedenen Zeitpunkten angesetzt werden. Es gibt den formellen, den materiellen und den technischen Beginn des Versicherungsverhältnisses.