Unter einer Versicherung im allgemeinen Sinn versteht man eine Übereinkunft über gegenseitige wirtschaftliche Hilfeleistung unter Mitgliedern einer Gefahrengemeinschaft. Die Mitglieder erhalten einen Anspruch auf Schadensdeckung.
Unter einer Versicherung im allgemeinen Sinn versteht man eine Übereinkunft über gegenseitige wirtschaftliche Hilfeleistung unter Mitgliedern einer Gefahrengemeinschaft. Die Mitglieder erhalten einen Anspruch auf Schadensdeckung.