Beamte müssen keine Abgaben zur Sozialversicherung leisten. Sie bekommen bei Krankheiten Beihilfe oder Heilfürsorge und sind deshalb in der gesetzlichne Krankenversicherung beitragsfrei. In die Rentenversicherung müssen sie nicht einzahlen, da sie eine Anwatschaft auf Pension haben. Auch Arbeitslosenversicherung müssen Beamte nicht zahlen, da sie unkündbar sind.