Bei einer Verletzung der Anzeigepflicht hat der Versicherer innerhalb eines Monats, von dem Zeitpunkt aus an dem er Kenntnis von der Verletzung erlangt hat, die Möglichkeit den Vertrag zu kündigen oder die Leistung zu verweigern.
Bei einer Verletzung der Anzeigepflicht hat der Versicherer innerhalb eines Monats, von dem Zeitpunkt aus an dem er Kenntnis von der Verletzung erlangt hat, die Möglichkeit den Vertrag zu kündigen oder die Leistung zu verweigern.