Diejenige Ortskrankenkasse, welche ihren Sitz im Bezirk der Krankenverischerung der Landwirte (KVLG) hat, wird herangezogen um den durchschnittlichen Beitragssatz zu berechnen.
Diejenige Ortskrankenkasse, welche ihren Sitz im Bezirk der Krankenverischerung der Landwirte (KVLG) hat, wird herangezogen um den durchschnittlichen Beitragssatz zu berechnen.