Bei einer verbundenen Lebensversicherung wird eine Versicherung auf das Leben von zwei Personen abgeschlossen. Sie kann als Kapitallebensversicherung oder als Risikolebensversicherung abgeschlossen werden, was meist bei Ehepaaren der Fall ist. Verstirbt eine der beiden Personen, dann bekommt die andere die Todesfallleistung bzw. Versicherungsleistung im Fall einer kapitalbildenden Lebensversicherung bei Erreichen des Ablaufdatums. Durch die verbundene Lebensversicherung können sich Ehepaar gegenseitig gegen den Tod des anderen perfekt absichern. Versterben beide Versicherungsnehmer gleichzeitig, z.B. durch einen Unfall, geht die Versicherungssumme an den jeweils Bezugsberechtigten, z.B. ein gemeinsames Kind. Die Versicherungssumme wird aber nur einmal gezahlt.