Unter dem Verbrauchsgüterkauf versteht man den Kauf einer beweglichen Sache, z.B. einem Tier. In der Haftpflichtversicherung kommt der Verbrauchsgüterkauf zum Tragen, wenn diese bewegliche Sache einen Mangel aufweist, der erst nach dem Kauf ans Tageslicht kommt. Vor einiger Zeit entschied der Bundesgerichtshof, dass bei einem Verbrauchsgüterkauf der Verkäufer vom Verbraucher im Fall einer Ersatzlieferung für mangelhafte Ware keinen Wertersatz für die bisherige Nutzung der zuerst gelieferten Kaufsache verlangen kann.