Wenn ein in der Wohngebäudeversicherung versichertes Gebäude verkauft, also veräußert wird, dann geht die Wohngebäudeversicherung automatisch auf den Käufer der Immobilie über. Hierbei kommt der Grundsatz bei Sachversicherungen, der da lautet „die Versicherung klebt an der Sache“, zum Tragen. Der Käufer der Immobilie hat daraufhin das Recht, entweder den Vertrag für die Wohngebäudeversicherung weiter zu führen oder in einem Zeitraum von einem Monat nach dem Kauf zu kündigen. Auf der anderen Seiten kann aber auch der Versicherer unter Einhaltung einer Frist den Vertrag kündigen. Der Übergang des Eigentums muss der entsprechenden Versicherungsgesellschaft umgehend mitgeteilt werden.