Eine Veränderungsmeldung wird immer dann fällig, wenn sich Veränderungen während eines Arbeitsverhältnisses ergeben, durch die sich eine andere Beitragsgruppe in der Sozialversicherung ergibt. Durch die Veränderungsmeldung wird diese Veränderung der gesetzlichen Krankenversicherung bekanntgegeben. Die Gründe für eine Veränderungsmeldung sind sehr vielseitig. So wird sie fällig, wenn ein Arbeitnehmer die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet oder ein Arbeiter in ein Angestelltenverhältnis wechselt. Auch wenn ein Arbeitnehmer in Rente geht, wird die Veränderungsmeldung fällig, ebenso wenn der Arbeitnehmer in eine andere Krankenkasse wechselt und beispielsweise von einer Pflichtkasse in die Ersatzkasse wechselt.