VAG steht als Abkürzung für „Versicherungsaufsichtsgesetz“, bei dem es sich um ein Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsgesellschaften handelt. Eingeführt wurde dieses Gesetz im Jahre 1992 und wird durch die Ergänzungs- und Ausführungsverordnungen, wie die Rechnungslegung von Versicherungsgesellschaften, ergänzt. Das Bundeskabinett beschloss im Jahre 2000 eine Änderung der Versicherungsaufsicht im Rahmen der Verbesserung des Verbraucherschutzes. Durch die Änderungen wurde vor allem die Finanzaufsicht ausgedehnt, sodass wie bei der Bankenaufsicht verfahren wird. So wird nun nicht mehr ein einzelnes Versicherungsunternehmen in Bezug auf die Kapitalausstattung untersucht, sondern der gesamte Konzern, zu dem das einzelne Versicherungsunternehmen gehört.