Der Versicherungsvertrag endet mit dem Tod des Versicherungsnehmers. Die Familienangehörigen sind noch bis zur nächsten Beitragsfälligkeit in der Regel versichert. Sie können den Versicherungsvertrag übernehmen.
Der Versicherungsvertrag endet mit dem Tod des Versicherungsnehmers. Die Familienangehörigen sind noch bis zur nächsten Beitragsfälligkeit in der Regel versichert. Sie können den Versicherungsvertrag übernehmen.