Wenn private Krankenversicherungen mit Trägern der Sozialversicherung ein Abkommen schließen wird dies Teilungsabkommen genannt. Im Schadensfall wird durch das Teilabkommen die Abwicklung vereinfacht.
Wenn private Krankenversicherungen mit Trägern der Sozialversicherung ein Abkommen schließen wird dies Teilungsabkommen genannt. Im Schadensfall wird durch das Teilabkommen die Abwicklung vereinfacht.