Als technischer Beginn einer Mitgliedschaft bei einer Krankenversicherung wird das Datum bezeichnet, das auf dem Versicherungsschein als Versicherungsbeginn angegeben ist. Siehe auch unter formeller Beginn, materieller Beginn, Rückwärtsversicherung.
Als technischer Beginn einer Mitgliedschaft bei einer Krankenversicherung wird das Datum bezeichnet, das auf dem Versicherungsschein als Versicherungsbeginn angegeben ist. Siehe auch unter formeller Beginn, materieller Beginn, Rückwärtsversicherung.