Wenn der Betrieb wegen eines Schadens still steht springt die technische Betriebsunterbrechungsversicherung ein. Der Schaden muss innerhalb von 24 Stunden dem Versicherer angezeigt werden.
Wenn der Betrieb wegen eines Schadens still steht springt die technische Betriebsunterbrechungsversicherung ein. Der Schaden muss innerhalb von 24 Stunden dem Versicherer angezeigt werden.