Der Tariflohnindex gibt an, wie sich die Lohnentwicklung im Baugewerbe verhält. Wichtig ist das im Bereich der Versicherungen immer dann, wenn der Neuwertfaktor berechnet werden soll, um die Neuwertversicherungssumme eines Wohngebäudes auf dem aktuellen Stand zu halten. Bei diesen Berechnungen wird der Tariflohnindex zu 20% berücksichtigt. Tritt nun ein Schaden am Gebäude auf, dessen Regulierung die Wohngebäudeversicherung übernehmen soll, ergeben die Berechnungen aufgrund des Tariflohnindex genauere und für den Versicherten günstigere Ergebnisse des Neuwertes. Neben dem Tariflohnindex nimmt auch der so genannte Baupreisindex Einfluss auf diese Berechnungen. Der zu berücksichtigende Anteil dieses Indexes beträgt 80%.