Die meisten KFZ-Versicherungen unterscheiden bis zu fünf verschiedene Tarifgruppen, sie heißen A, B, N, R und D. In Tarifgruppe A werden alle Landwirte und ehemalige Landwirte eingeordnet. Die Tarifgruppe B ist den Angestellten, Arbeitern und Pensionären des öffentlichen Dienstes vorbehalten. Ebenso zählt man Richter, Arbeiter, Berufssoldaten, Soldaten auf Zeit und Azubis hier dazu, vorausgesetzt, die Hälfte ihrer Arbeitszeit sind sie im öffentlichen Dienst tätig. Zur Tarifgruppe N gehören alle Kraftfahrzeuge, die kein PKW sind ebenso wie alle Anhänger. Und schließlich steht die Tarifgruppe D allen Selbständigen, Freiberuflern oder Angestellten aus z.B. Kreditinstituten, Elektrizitätswerken, Rechtsanwaltskanzleien und Notariaten zur Verfügung.