Beim Abschluss einer KFZ-Versicherung wird der Antragsteller einer bestimmten Tarifgruppe zugeordnet, die sich dann durch spezielle Tarife oder andere Einstufungen auszeichnet. Eine der Tarifgruppen ist die Tarifgruppe B. Hier werden Angestellte des öffentlichen Dienstes eingruppiert. Auch Pensionäre des öffentlichen Dienstes haben einen Anspruch auf Eingruppierung in die Tarifgruppe B. Ebenso zählt man Richter, Arbeiter, Berufssoldaten, Soldaten auf Zeit und Azubis hier dazu, vorausgesetzt, die Hälfte ihrer Arbeitszeit sind sie im öffentlichen Dienst tätig. Außerdem werden Familienangehörige dieser Berechtigten mit in die Tarifgruppe B gestuft, wenn sie nicht selbst erwerbstätig sind.