Unter dem Begriff Tagesgleicher Pflegesatz versteht man im Allgemeinen den Vergütungssatz bei einem notwendigen stationären Aufenthalt des Krankenversicherten. Die Abrechnung dieser Vergütung erfolgt bei tagesgleichen Pflegesätzen jeden Tag gleich und ist somit nicht von Fallpauschalen und Zusatzentgelten abhängig. Die Höhe der Pflegesätze wird jedes Jahr zwischen den Krankenkassen und den Trägern der Kliniken und Krankenhäuser ausgehandelt.