Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung sind verpflichtet bei einem stationären Aufenthalt Zuzahlung zu leisten. Für jeden Tag den sie im Krankenhaus verbringen, müssen sie einen Bestimmten Beitrag selbst zahlen.
Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung sind verpflichtet bei einem stationären Aufenthalt Zuzahlung zu leisten. Für jeden Tag den sie im Krankenhaus verbringen, müssen sie einen Bestimmten Beitrag selbst zahlen.