In der Regel hat der Hausbesitzer die Streupflicht im Winter. Er kann diese jedoch durch Vereinbarung im Mietvertrag auf den Mieter übertragen. Räum- und Streupflicht ist in der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert.
In der Regel hat der Hausbesitzer die Streupflicht im Winter. Er kann diese jedoch durch Vereinbarung im Mietvertrag auf den Mieter übertragen. Räum- und Streupflicht ist in der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert.