Eine Arbeitsunterbrechung Aufgrund eines Streiks der Arbeitnehmer hat keine Auswirkung auf den Versicherungsschutz. Der Versicherungsschutz bezieht sich auf die komplete Dauer des Streikes. Der Streik muss jedoch rechtmäßig sein.
Eine Arbeitsunterbrechung Aufgrund eines Streiks der Arbeitnehmer hat keine Auswirkung auf den Versicherungsschutz. Der Versicherungsschutz bezieht sich auf die komplete Dauer des Streikes. Der Streik muss jedoch rechtmäßig sein.