Schäden die im Straßenverkehr verursacht werden, können über die Kraftfahrzeugshaftpflichtversicherung oder die Betriebs- bzw. Privathaftpflichtversicherung abgedeckt werden. Schäden die als Fußganger oder Radfahrer verursacht werden sind in der Regel über die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt.