Unter Storno versteht man den Ausgleich eines irrtürmlich eingetragenen Postens. Dies geschieht durch eine Gegenbuchung. Im Versicherungswesen versteht man unter einem Storno das Aufheben eines Vertrages zum Beispiel durch Kündigung oder Tod.
Unter Storno versteht man den Ausgleich eines irrtürmlich eingetragenen Postens. Dies geschieht durch eine Gegenbuchung. Im Versicherungswesen versteht man unter einem Storno das Aufheben eines Vertrages zum Beispiel durch Kündigung oder Tod.