Gewinnanteile aus Versicherungen müssen unter bestimmten Voraussetzungen nicht versteuert werden. Dies ist der Fall, wenn sie mit Beiträgen verrechnet werden, im Versicherungsfall oder wenn der Vertrag nach mindestens 12 Jahren zurückgekauft wird.
Gewinnanteile aus Versicherungen müssen unter bestimmten Voraussetzungen nicht versteuert werden. Dies ist der Fall, wenn sie mit Beiträgen verrechnet werden, im Versicherungsfall oder wenn der Vertrag nach mindestens 12 Jahren zurückgekauft wird.