Zum Sprechstundenbedarf zählen alle Arzneimittel, Verbandsmittel und sonsitgen Materialien die der Arzt in der Praxis für seine Patienten benötigt. Die Materialien zählen jedoch nur zum Sprechstundenbedarf, wenn sie nicht für eine Leistungen nach der Gebührenordnung abgegolten sind. Einmal im Quartal kann der Arzt auf Kosten der Krankenkasse seine Bestände auf Rezept auffüllen.