Mitglieder der Sozialversicherung haben im Rahmen der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung ein Recht auf Leistungen. Zu diesen Leistungen gehören die Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung, Besserung und Wiederherrstellung der Gesundheit. Auch die Hinterbliegenen der Mitglieder der Sozialversicherung haben ein Recht auf wirtschaftliche Absicherung.