Im Sozialgesetzbuch soll das in Einzelgesetze aufgeteilte Sozialrecht zu einem alles umfassenden Gesetzeswerk zusammengefasst werden. Dies ist bis jetzt zum Teil gelungen.
Im Sozialgesetzbuch soll das in Einzelgesetze aufgeteilte Sozialrecht zu einem alles umfassenden Gesetzeswerk zusammengefasst werden. Dies ist bis jetzt zum Teil gelungen.