Das Sozialgericht ist die unterste Instanz der Sozialgerichtsbarkeit. Das Sozialgericht entscheidet unter anderem über Klagen in Verfahren der Sozialverischerung.
Das Sozialgericht ist die unterste Instanz der Sozialgerichtsbarkeit. Das Sozialgericht entscheidet unter anderem über Klagen in Verfahren der Sozialverischerung.