Ein Teil der allgemeinen Krankenhausleistungen wird über Sonderentgelte abgegolten. Dies ist in der Bundespflegesatzordnung (BPflV) geregelt. Es ist möglich einen Zuschlag für die Sonderentgelte von bis zu 30% geltend zu machen.
Ein Teil der allgemeinen Krankenhausleistungen wird über Sonderentgelte abgegolten. Dies ist in der Bundespflegesatzordnung (BPflV) geregelt. Es ist möglich einen Zuschlag für die Sonderentgelte von bis zu 30% geltend zu machen.