Wenn Schadensansprüche Dritter gegen den Versicherungsnehmer ausgelöst werden, nennt man dies eine Sofortsicherung. Sofortsicherung betrifft im Regelfall vor allem die Haftpflichtversicherung.
Wenn Schadensansprüche Dritter gegen den Versicherungsnehmer ausgelöst werden, nennt man dies eine Sofortsicherung. Sofortsicherung betrifft im Regelfall vor allem die Haftpflichtversicherung.