Leistungen für eine Schwangerschaftsunterbrechung sind nur dann vorgesehen, wenn diese medizinisch notwendig ist. Die Schwangerschaftsunterbrechung kann aus sozialer, medizinischer, kriminologischer oder eugenischer Indikation notwendig sein.
Leistungen für eine Schwangerschaftsunterbrechung sind nur dann vorgesehen, wenn diese medizinisch notwendig ist. Die Schwangerschaftsunterbrechung kann aus sozialer, medizinischer, kriminologischer oder eugenischer Indikation notwendig sein.