Die Stellungnahme eines unparteiischen, unabhängigen und sachverständigen Dritten zu einem strittigen Sachverhalt wird als Schiedsgutachten bezeichnet. Ziel ist es die Meinungsverschiedenheiten zu dem strittigen Schaverhalt zu klären.
Die Stellungnahme eines unparteiischen, unabhängigen und sachverständigen Dritten zu einem strittigen Sachverhalt wird als Schiedsgutachten bezeichnet. Ziel ist es die Meinungsverschiedenheiten zu dem strittigen Schaverhalt zu klären.