Tritt ein Arbeitgeber in Verhandlung mit einem Versicherungsunternehmen, dann besteht die Möglichkeit eines so genannten Sammelinkassos in der PKV. Das bedeutet, dass es einen Beitragsnachlass geben kann, wenn es mehrere Versicherungsverträge geben wird. Maßgeblich für den jeweiligen Nachlass sind zum ersten die Anzahl der Verträge und die Beitragshöhe derselben und zum anderen der Versicherer selbst, der an Sammelinkasso individuell regeln kann. Insgesamt lohnt es sich also, gleiche Verträge bei einer Gesellschaft für mehrere Arbeitnehmer abzuschließen.