Wird eine Lebensversicherung durch den Versicherugsnehmer gekündigt, bezeichnet man diesen Vorgang als Rückkauf. Dies ist jedoch davon abhängig, ob ein Rückkaufswert zu leisten ist.
Wird eine Lebensversicherung durch den Versicherugsnehmer gekündigt, bezeichnet man diesen Vorgang als Rückkauf. Dies ist jedoch davon abhängig, ob ein Rückkaufswert zu leisten ist.