Bei der Risikolebensversicherung wird im Todesfall die Versicherungssumme an die Bezugsberechtigte Person aus. Die Leistung wird jedoch nur fällig, wenn der Versicherungsfall während der Versicherungdauer eintritt.
Bei der Risikolebensversicherung wird im Todesfall die Versicherungssumme an die Bezugsberechtigte Person aus. Die Leistung wird jedoch nur fällig, wenn der Versicherungsfall während der Versicherungdauer eintritt.