Risiken die für den Versicherer nicht kalkulierbar oder überschaubar sind, werden im Rahmen des Risikoausschlusses von der Rechtsschutzversicherung ausgeschlossen.
Risiken die für den Versicherer nicht kalkulierbar oder überschaubar sind, werden im Rahmen des Risikoausschlusses von der Rechtsschutzversicherung ausgeschlossen.