In der vertragsärztlichen Versorgung werden auf unterschiedlichen Gebieten Richtlinen erlassen. Sie sind in der Satzung der Kassenärztlichen Vereinigung aufgeführt und sind für alle Vertragsärzte verbindlich.
In der vertragsärztlichen Versorgung werden auf unterschiedlichen Gebieten Richtlinen erlassen. Sie sind in der Satzung der Kassenärztlichen Vereinigung aufgeführt und sind für alle Vertragsärzte verbindlich.