Im Zuge der Rentenreform gab es einige Änderungen, dazu gehören unter anderem: Zahlung von Zulagen zur privaten AV, steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten der AV, Festsetzung eines gesetzlichen Anspruchs des Arbeitnehmers auf betriebliche AV, der Rentenversicherungsbeitrag wird nicht über 22% steigen, das Rentenniveau wird nicht auf unter 67% fallen, Verbesserung der Absicherung jüngerer Versicherte, das Hinterbliebenenrecht wurde maßgeblich geändert, Rentensplitting unter Ehegatten wurde möglich, Alterssicherung der Frau verbessert, der Unterhaltsrückgriff gegenüber Eltern und Kindern wurde abgeschafft, regelmäßige Renteninformationen und Rentenauskünfte wurden vereinbart.