Auf Antrag und spätestens mit Ablauf des 54. Lebensjahres erhält man regelmäßig eine so genannte Rentenauskunft. Nach der Kontenklärung in Bezug auf die Sozialversicherungen ergeht die Rentenauskunft und enthält unter anderem folgende Punkte: allgemeine Hinweise zu den persönlichen Voraussetzungen, den persönlichen Versicherungsverlauf der relevanten Versicherungsjahre, eine ausführliche und nachvollziehbare Rentenberechnung, die Höhe der zu erwartenden Regelaltersrente, der eventuellen Erwerbsminderungsrente und der eventuellen Witwenrente zum aktuellen Zeitpunkt unter der Prämisse, dass keine weiteren Beiträge geleistet werden. Eine Rentenauskunft beruft sich stets auf geltendes Recht, ist daher nie rechtsverbindlich.