Die Rentenabfindung ist eine Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung. Hierbei kann der Versicherte beantragen, dass ihm die Hälfte des zustehenden Rentenbetrages für 10 Jahre als Abfindung gezahlt wird, vorausgesetzt, seine Erwerbsfähigkeit ist um mindestens 40% gemindert, er ist 18 Jahre alt und es ist nicht zu erwarten, dass seine Erwerbsminderung wesentlich sinkt. Die Rentenabfindung kann dabei neunmal so hoch sein wie die halbe Jahresrente. Der Versicherte erhält neben der Abfindung die Hälfte des Rentenbetrages für 10 Jahre, danach wird wieder die volle Rente gezahlt. Ist die Erwerbsfähigkeit um weniger als 40% gemindert, dann ist ein Antrag auf Rentenabfindung auch möglich, allerdings nur auf Dauer, was bedeutet, dass damit alle Rentenzahlungen abgegolten sind.