Für Touristen die in ein Land reisen, das mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat, erfolgt die Behandlung auf Krankenschein. Die Behandlung muss zunächst privat bezahlt werden, die Kosten werden jedoch zurückerstattet. Für alle anderen Länder brauchen deutsche Touristen eine private Auslandskrankenversicherung. Die verschiedenen Versicherungen bieten unterschiedliche Tarife zu verschiedenen Beiträgen an.