Der Begriff Reinstatement bedeutet übersetzt Wiedereinsetzung. Während der Haupturlaubszeit kommt es immer wieder zu solchen Situationen, wo eine Frist verstrichen ist, da man verreist war. Sie kommen aus dem Urlaub zurück und im Briefkasten finden Sie vom Postboten eine Benachrichtigung wegen eines wichtigen Schreibens. Dabei ist es eher unwichtig, von wem es kommt, denn jede Behörde und jede Institution muss nach Vorlage eines Beweisstücks über den Aufenthalt im Ausland einer Wiedereinsetzung zustimmen, wenn ein Einspruch eingelegt wird. Viele wissen allerdings nichts von der Wiedereinsetzung und zahlen nach Ablauf der Frist die Gebühren und geben auf ohne sich zu wehren. Nach versäumter Frist muss eine Wiedereinsetzung beantragt werden.