Unter diesem Begriff versteht man den Versuch, die Umsetzung und das Ergebnis, einen Menschen in einen vorherig existierenden Zustand zurück zu versetzen. Das kann medizinisch sein und der Wiederherstellung der körperlichen und seelischen Verfassung zuträglich, das kann ebenso im Arbeitsalltag eine Wiedereingliederung in das Berufsleben bedeuten und im juristischen Sinne bedeutet Rehabilitation die Wiederherstellung des Ansehens oder Rufs einer Person. Zur Rehabilitation selbst gehören dann alle Maßnahmen, die im Zuge dessen ergriffen werden, um das oben erwähnte Ziel zu erreichen, ebenso wie die Feststellung der Tatsache, dass rehabilitiert werden muss und im Endeffekt auch das Ergebnis der Maßnahmen.