Das Wort Regress kommt aus dem Lateinischen und bedeutet frei übersetzt Rückkehr. Im Bereich der Versicherungen wird dieser Begriff verwendet, wenn die ersatzleistende Versicherung auf den verursachenden Dritten zurückgreift, um Schäden zu regulieren. So ist es auch in aller Regel bei einer Wohngebäudeversicherung. Gibt es einen schadensverursachenden Dritten, der zur Haftung verpflichtet ist, wird ihm gegenüber Regress angemeldet, das heißt, der Schadensregulierung wird vom Verursacher zurückgefordert. Ausnahmen bestätigen aber die Regel, Vorsicht ist zum Beispiel bei Mietverhältnissen gegeben, in denen die Mieter die Wohngebäudeversicherung anteilig zahlen. Hier ist es möglich, dass der Mieter nicht in Regress genommen werden darf.