Regress im engeren Sinne bedeutet, dass eine dritte Person, eine Ersatzpflicht hat, bei der eine Haftpflicht besteht. Regress in Bezug auf Krankenversicherung behandelt Ereignisse, bei denen die Leistungen der Krankenversicherung zum Tragen kamen, als der Versicherte durch eine dritte Person geschädigt wurde. In den meisten Fällen ist es ein Unfall, der dem Versicherungsnehmer physischen oder psychischen Schaden zugefügt hat. Wenn die Schuld der dritten Person eindeutig nachgewiesen werden kann, hat die Krankenversicherung Anspruch Regress von der dritten Person für die Kosten, die angefallen sind, zu fordern. Der Regress / Krankenversicherung ist ein juristischer Begriff, der bei unterschiedlichen Fällen zum Tragen kommen kann.