Der Regress des Sozialversicherers / Haftpflicht ist ein Begriff aus dem juristischen Bereich. Im Falle eines Personenschadens muss üblicherweise die gesetzliche Krankenversicherung die Heilungskosten übernehmen. Eine Ausnahme ist, wenn eine andere Person für den entstandenen Schaden zu haften hat. In diesem Fall kann die Krankenkasse als Sozialversicherer den Schädiger für die Kosten in Regress nehmen. Der Regress des Sozialversicherers wird in der Haftpflichtversicherung behandelt. Das bedeutet, der Sozialversicherungsträger stellt einen Regressanspruch an die Haftpflichtversicherung, welche den Schaden darauf selbst übernimmt. Der Regress des Sozialversicherers / Haftpflicht ist im juristischen Bereich groß geschrieben und insbesondere für Rechtsanwälte und Versicherer kein Fremdwort.
