Die Regelversorgung beim Zahnersatz umfasst Zuschüsse für Kronen, Brücken oder andere Formen des Zahnersatzes, die sich der Patient aus eigener Tasche nicht finanzieren könnte. Dieser Betrag ist stets gleichbleibend, ganz gleich, für welche Art von Zahnersatz er sich entscheidet. Je nach dem, wie schwer der Versorgungsfall ist, fällt der Betrag entsprechend hoch aus. Der Zuschuss kann höher ausfallen, wenn der Patient beispielsweise regelmäßig an der Vorsorge teilgenommen hat. Der Patient muss ein Bonusheft führen in dem seine Arztbesuche vermerkt werden. Im Regelfall kann die Versicherung 50% der anfallenden Kosten dem Patienten erstatten. Der Prozentsatz kann entsprechend den Aktivitäten des Patienten sich mindern oder erhöhen.